Allgemeine Geschäftsbedingungen Venda (AGB)
1. Anwendungsbereich
Venda ist ein Verkaufssystem, das in den Regionen der Tarifverbünde Transreno, Davos und engadin mobil eingesetzt wird und digital referenzierte Tickets und Abonnemente anbietet. Es ist das Verbundsortiment der oben erwähnten Verbünde sowie Streckenbillette des Nationalen Direkten Verkehrs und ausgewählte Spezialbillette innerhalb des Kantons Graubünden (VendaTickets) erhältlich. Es gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Verbünde und Transportunternehmungen, die im Geltungsbereich von Venda tätig sind, in der jeweils gültigen Fassung, einschliesslich der darin angeführten Tarif- und anderen Bestimmungen, sofern nicht anders durch die vorliegenden AGB geregelt. Der jeweils anwendbare Tarif bestimmt sich nach der effektiven Fahrt.
Überdies gilt der „Allgemeine Personentarif T600“ der Schweizerischen Transportunternehmungen.
2. Ticketreferenzierung
Sämtliche an VendaAutomaten verkauften VendaTickets werden auf sogenannte Datenträger referenziert. VendaTickets können auf folgende Datenträger referenziert werden:
· SwissPass (physisch oder mobil)
· Kreditkarten MasterCard und VISA (physisch oder auf Smartphone/-watch)
· Debitkarten
· VendaPrepaid (Einweg-Wertkarten)
3. Bezahlung
Die Bezahlung von VendaTickets, die auf einen SwissPass referenziert werden, ist im Rahmen aller verfügbaren Zahlungsmittel an den VendaAutomaten möglich. Die Bezahlung von VendaTickets, die auf Kredit-, Debitkarten (physisch oder auf Smartphone/-watch) oder VendaPrepaid referenziert werden, erfolgen mit dem jeweiligen Referenzmedium.
Die Bezahlung mit SwissPass mobil ist nicht möglich.
4. Kontrolle
Die Datenträger sind jederzeit auf Verlangen bei der Kontrolle vorzuweisen. Bei VendaTickets, die auf SwissPass mobil oder mobilen Kreditkartenlösungen referenziert sind, ist jederzeit sicherzustellen, dass die entsprechenden Devices funktionieren (Online-Verbindung und genügend Akkuladung vorhanden). Können VendaTickets, die auf mobilen Datenträger referenziert sind, bei einer Kontrolle nicht erkannt werden, weil z.B. das Gerät mangels genügender Akkuladung nicht mehr funktioniert, so gelten die Reisenden als "Reisende ohne gültigen Fahrausweis" gemäss T600.5.
5. Erstattungen
Erstattungen von VendaTickets können an bedienten Verkaufsstellen mit elektronischem Verkaufsgerät von Chur Bus, RhB und Engadin Bus im Einzugsgebiet vom Tarifverbund Transreno, im Verbund Davos und im Tarifverbund engadin mobil gegen Vorlage der Kaufquittung und des Zahlmediums, welches für den Kauf des zu erstattenden VendaTickets verwendet wurde, beantragt werden. Es gelten die Rückerstattungsbedingungen gemäss T600.9.
6. Datenschutz
Der Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre ist den Transportunternehmen, welche das Vertriebssystem Venda betreiben, ein wichtiges Anliegen. Sämtliche VendaTickets des Einzelreiseverkehrs sind unpersonalisiert referenziert. Eine gesetzeskonforme Bearbeitung Ihrer Personendaten nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechts wird sichergestellt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf swisspass.ch/datenschutz sowie in der Datenschutzerklärung auf invia.ch und der verkaufenden TU.
7. Anwendbare Recht und Gerichtsstand
Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmungen untersteht die Beziehung zwischen den Transportunternehmen, welche VendaAutomaten betreiben und der Verbünde sowie dem Nutzer ausschliesslich schweizerischen Rechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand, Erfüllungsort sowie Betreibungsort, Letzterer nur für Personen mit Domizil im Ausland, ist, soweit zwingende Normen nicht eine andere Regelung vorsehen, Chur.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
8. Fragen und Support
Für Fragen und technische Störungen im Rahmen der Nutzung des Verkaufssystems Venda kann sich der Nutzer an die Verkaufsstellen und Contact Center der beteiligten Transportunternehmen Chur Bus, RhB, Postauto, Verkehrsbetrieb Davos und Engadin Bus wenden. Die Bus und Service AG ist verantwortlich für die Betriebsorganisation und unterstützt die beteiligten Transportunternehmen bei technischen Störungen.
Bus und Service AG
Commercialstrasse 20
7000 Chur
VendaProfit Nutzungsbestimmungen
1. Angebot
Mit VendaProfit profitieren Sie von einem Rabatt bei Einzelbilletten und Tageskarten in den Tarifverbünden Transreno, engadin mobil und Davos.
2. Voraussetzungen für Rabatt VendaProfit
Voraussetzung für die Berechtigung sind
das Vorliegen eines SwissPass mit aktivem SwissPass-Online-Konto und aktivierter SwissPass Zahlfunktion und
die Registrierung im VendaProfit Kundenkonto (www.venda.ch/portal).
3. Rabattberechtigte Produkte
Tarifverbund Transreno: Einzelbillette / Tageskarten für sämtliche Zonenkombinationen
Tarifverbund engadin mobil: Einzelbillette / 24 Stundenkarten für sämtliche Zonenkombinationen
Tarifverbund Davos: Einzelbillette / Tageskarten nur für Zone 400
Werden mehrere Tickets gleichzeitig gekauft, gilt die VendaProfit Ermässigung nur für den VendaProfit Kundenkonto-Inhaber der jeweiligen SwissPass Karte (nicht übertragbar auf Hunde und Velo).
4. VendaProfit Kundenkonto
Der Kunde meldet sich unter venda.ch/portal mit seinem SwissPass Login an. Das VendaProfit Kundenkonto verfügt über folgende Funktionen:
Favoriten: unter "Produkte" den Button "Favoriten" wählen und maximal zwei Favoriten festlegen.
Transaktionen: Auflistung der Ticket-Käufe der letzten zwölf Monate
Quittung: unter "Transaktionen" einen einzelnen Ticket-Kauf auswählen und davon eine Quittung herunterladen.
Produkte: Details der gekauften Tickets ansehen (z.B. Gültigkeit)
Die Löschung des VendaProfit-Kontos ist unter Angabe von Vorname, Nachname, Geburtsdatum und der SwissPass-Kundennummer (000-000-000-0) schriftlich an info@venda.ch zu beantragen. Allfällige weitere Verträge, welche der Kunde mit SwissPass oder MF Group (SwissPass Zahlfunktion) im Zusammenhang mit dem Einrichten des VendaProfit-Konto eingegangen ist, bleiben von einer Löschung oder einem Löschungsantrag unberührt. Wünscht der Kunde die Aufhebung dieser Verträge, hat sich dieser direkt mit SwissPass oder MF Group in Verbindung zu setzen und die Kündigung dort persönlich zu beantragen. Gleiches gilt für die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die der Kunde mit SwissPass oder MF Group eingegangen ist.
5. Ausgabe
Der VendaProfit Rabatt ist persönlich auf den SwissPass Karteninhaber bezogen und ausschliesslich an VendaAutomaten erhältlich. Tickets mit VendaProfit Rabatt werden ausschliesslich auf die jeweilige SwissPass Karte des/der Berechtigten referenziert. Werden mehrere Tickets mit dem gleichen SwissPass bezogen, dann wird der VendaProfit Rabatt nur für den Karteninhaber angewendet. Alle weiteren Tickets, welche auf dieselbe SwissPass Karte referenziert werden, werden zum Normalpreis verkauft (z.B. Hunde, Velo, Kinder…). Bei Gruppenbilletten kann der VendaProfit Rabatt nicht zusätzlich gewährt werden.
6. Bezahlung
Die Bezahlung von Tickets mit VendaProfit Rabatt ist im Rahmen der verfügbaren Zahlungsmittel an den VendaAutomaten möglich.
VendaPrepaid Nutzungsbestimmungen
1. Allgemeines
Eine VendaPrepaid Karte ist eine Guthabenkarte, die gegen Barzahlung in Bussen erworben werden kann und als Zahlungsmittel und als Datenträger zum Kauf von Tickets an VendaAutomaten verwendet werden kann.
2. Ausgabe
Es werden VendaPrepaid Karten mit Werten von CHF 10 und CHF 20 ausgegeben.
3. Einsatzmöglichkeiten der VendaPrepaid Karten
Die Wertkarte kann an VendaAutomaten als Zahlungsmittel und als Datenträger bei VendaAutomaten eingesetzt werden.
Der QR-Code der VendaPrepaid Karte ist zur Bezahlung an den entsprechenden Barcode Leser beim VendaAutomaten zu halten. Reicht das Guthaben der VendaPrepaid Karte zur Bezahlung des gewählten Tickets, wird das Ticket mit der VendaPrepaid Karte bezahlt und das Ticket auf die VendaPrepaid Karte referenziert.
Reicht das Guthaben der VendaPrepaid Karte nicht, dann werden folgende Möglichkeiten zur Bezahlung des Tickets angeboten:
Bezahlung gesamter Betrag des Tickets mit einem anderen Zahlungsmittel
Wertübertrag und Bezahlung mit einer oder mehreren anderen VendaPrepaid Karten gemäss Kundenführung am VendaAutomaten
4. Restsaldo
Der Restsaldo kann jederzeit an den VendaAutomaten mit der Funktion "Meine Tickets" eingesehen werden.
5. Keine Gebühren
Weder für den Kauf von VendaPrepaid Karten noch für die Bezahlung von Tickets an den VendaAutomaten mit der VendaPrepaid Karte wird eine Gebühr erhoben.
6. Gültigkeit und Erstattung der VendaPrepaid Karten
Die VendaPrepaid Karte ist 1 Jahr ab dem ersten Kauf eines Tickets an einem VendaAutomaten gültig. Restbeträge können während dieses Jahres durch Wertübertrag beim Kauf von Tickets am VendaAutomaten auf eine andere VendaPrepaid Karte übertragen werden.
Nach Ablauf der Gültigkeit können VendaPrepaid Karten beim Kundenservice des ausgebenden Transportunternehmens innerhalb 9 Jahren erstattet werden.
7. Sorgfaltspflichten des Karteninhabers
Der Kunde hat die VendaPrepaid sorgfältig aufzubewahren und gegen missbräuchliche Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Kunde anerkennt sämtliche Transaktionen, die mit seiner VendaPrepaid Karte erfolgt sind und trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung seiner VendaPrepaid Karte ergeben.
8. Haftung
Die VendaPrepaid Karte ist unpersönlich und übertragbar. Die VendaPrepaid Karte ist deshalb wie Bargeld zu behandeln. Der Restsaldo der VendaPrepaid Karte wird bei Verlust oder Diebstahl der Karte nicht ersetzt. Beschädigte VendaPrepaid Karten mit einem Restsaldo können gegen Rückgabe der beschädigten Karte am Kundenservice des ausgebenden Transportunternehmens umgetauscht werden. In einem solchen Fall ist die defekte VendaPrepaid Karte zwingend abzugeben.
Die Haftung für Schäden, die dem Kunden durch Systemunterbrüche, Störungen, rechtswidrige Eingriffe in Übertragungsnetzwerke oder aus anderen Unzulänglichkeiten entstehen, ist ausgeschlossen. Das ausgebende Transportunternehmen behält sich das Recht vor, bei der Feststellung von Sicherheitsrisiken, die Dienstleistung ohne Angabe von Gründen jederzeit zu sperren.
9. Stornierung von Transaktionen.
Wurde eine Transaktion mit der VendaPrepaid Karte bei einem VendaAutomaten fälschlicherweise ausgelöst, hat sich der Kunde unmittelbar danach beim Servicecenter des entsprechenden Transportunternehmens unter Vorweisung der Kaufquittung zu melden. Die fälschlicherweise bezogene Leistung kann erstattet werden. Es gelten hier die Bestimmungen des Tarifes 600.9.
10. Datenschutz
Grundsätzlich werden keine Personendaten erhoben und gespeichert.
Gibt der Kunde bei der Erstattung des Restsaldos seine Kontaktdaten wie etwa die Mobiltelefonnummer oder die technische Netzwerkadresse bekannt, werden die Daten für die Erbringung dieser Dienstleistung verwendet und anschliessend gelöscht.
Anfragen und Anträge zum Datenschutz sind zu richten an: info@venda.ch
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
Es ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Chur. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.
12. Änderungen und Ergänzungen.
Die Bus und Service AG behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Die Änderungen werden auf venda.ch im Voraus kommuniziert. Die Änderungen gelten als genehmigt, falls der Kunde die VendaPrepaid nicht vor Inkrafttreten der Änderung zurückgegeben hat. Die jeweils gültige Fassung ist auf venda.ch erhältlich.
Stand 10.12.2023