VendaPrepaid Nutzungsbestimmungen
1. Allgemeines
Eine VendaPrepaid Karte ist eine Guthabenkarte, die gegen Barzahlung in Bussen erworben kann als Zahlungsmittel und als Datenträger zum Kauf von Tickets an VendaAutomaten verwendet werden kann.
2. Ausgabe
Es werden VendaPrepaid Karten mit Werten von CHF 10 und CHF 20 ausgegeben.
3. Einsatzmöglichkeiten der VendaPrepaid Karten
Die Geschenkkarte kann an VendaAutomaten als Zahlungsmittel und als Datenträger bei VendaAutomaten eingesetzt werden.
Der QR-Code der VendaPrepaid Karte ist zur Bezahlung an den entsprechenden Leser beim VendaAutomaten zu halten. Reicht das Guthaben der VendaPrepaid Karte zur Bezahlung des gewählten Tickets, wird das Ticket mit der VendaPrepaid Karte bezahlt und das Ticket auf die VendaPrepaid Karte referenziert.
Reicht das Guthaben der VendaPrepaid Karte nicht, dann werden folgende Möglichkeiten zur Bezahlung des Tickets angeboten:
4. Restsaldo
Der Restsaldo kann jederzeit an den VendaAutomaten mit der Funktion "Meine Tickets" eingesehen werden.
5. Keine Gebühren
Weder für den Kauf von VendaPrepaid Karten noch für die Bezahlung von Tickets an den VendaAutomaten mit der VendaPrepaid Karte wird eine Gebühr erhoben.
6. Gültigkeit und Erstattung der VendaPrepaid Karten
Die VendaPrepaid Karte ist 1 Jahr ab dem ersten Kauf eines Tickets an einem VendaAutomaten gültig. Restbeträge können während dieses Jahres durch Wertübertrag beim Kauf von Tickets am VendaAutomaten auf eine andere VendaPrepaid Karte übertragen werden.
Nach Ablauf der Gültigkeit können VendaPrepaid Karten beim Kundenservice des ausgebenden Transportunternehmens erstattet werden.
7. Sorgfaltspflichten des Karteninhabers
Der Kunde hat die VendaPrepaid sorgfältig aufzubewahren und gegen missbräuchliche Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Kunde anerkennt sämtliche Transaktionen, die mit seiner VendaPrepaid Karte erfolgt sind und trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung seiner VendaPrepaid Karte ergeben.
8. Haftung
Die VendaPrepaid Karte unpersönlich und übertragbar. Die VendaPrepaid Karte ist deshalb wie Bargeld zu behandeln. Der Restsaldo der VendaPrepaid Karte wird bei Verlust oder Diebstahl der Karte nicht ersetzt. Beschädigte VendaPrepaid Karten mit einem Restsaldo können gegen Rückgabe der beschädigten Karte am Kundenservice des ausgebenden Transportunternehmens umgetauscht werden. In einem solchen Fall ist die defekte VendaPrepaid Karte zwingend abzugeben.
Die Haftung für Schäden, die dem Kunden durch Systemunterbrüche, Störungen, rechtswidrige Eingriffe in Übertragungsnetzwerke oder aus anderen Unzulänglichkeiten entstehen, ist ausgeschlossen. Das ausgebende Transportunternehmen behält sich das Recht vor, bei der Feststellung von Sicherheitsrisiken, die Dienstleistung ohne Angabe von Gründen jederzeit zu sperren.
9. Stornierung von Transaktionen.
Wurde eine Transaktion mit der VendaPrepaid Karte bei einem VendaAutomat fälschlicherweise ausgelöst, hat sich der Kunde unmittelbar danach Servicecenter des entsprechenden Transportunternehmens unter Vorweisung der Kaufquittung zu melden. Die fälschlicherweise bezogene Leistung kann erstattet werden. Es gelten hier die Bestimmungen des Tarifes 600.9.
10. Datenschutz
Grundsätzlich werden keine Personendaten erhoben und gespeichert.
Gibt der Kunde bei der Erstattung des Restsaldos seine Kontaktdaten wie etwa die Mobiltelefonnummer oder die technische Netzwerkadresse bekannt, werden die Daten für die Erbringung dieser Dienstleistung verwendet.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
Es ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Chur. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.
12. Änderungen und Ergänzungen.
Die Bus und Service AG behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Die Änderungen werden auf venda.ch m Voraus kommuniziert. Die Änderungen gelten als genehmigt, falls der Kunde die VendaPrepaid nicht vor Inkrafttreten der Änderung zurückgegeben hat. Die jeweils gültige Fassung ist auf venda.ch erhältlich.
Stand 02.11.2022