Allgemeine Geschäftsbedingungen Venda (AGB)
1. Anwendungsbereich
Venda ist ein Verkaufssystem, das in den Regionen der Tarifverbünde Transreno, Davos und engadin mobil eingesetzt wird und digital referenzierte Tickets und Abonnemente anbietet. Es ist das Verbundsortiment der oben erwähnten Verbünde sowie Streckenbillette des Nationalen Direkten Verkehrs und ausgewählte Spezialbillette innerhalb des Kantons Graubünden (VendaTickets) erhältlich. Es gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Verbünde und Transportunternehmungen, die im Geltungsbereich von Venda tätig sind, in der jeweils gültigen Fassung, einschliesslich der darin angeführten Tarif- und anderen Bestimmungen, sofern nicht anders durch die vorliegenden AGB geregelt. Der jeweils anwendbare Tarif bestimmt sich nach der effektiven Fahrt.
Überdies gilt der „Allgemeine Personentarif T600“ der Schweizerischen Transportunternehmungen.
2. Ticketreferenzierung
Sämtliche an VendaAutomaten verkauften VendaTickets werden auf sogenannte Datenträger referenziert. VendaTickets können auf folgende Datenträger referenziert werden:
· SwissPass (physisch oder mobil)
· Kreditkarten MasterCard und VISA (physisch oder auf Smartphone/-watch)
· Debitkarten
· VendaPrepaid (Einweg-Wertkarten)
3. Bezahlung
Die Bezahlung von VendaTickets, die auf einen SwissPass referenziert werden, ist im Rahmen aller verfügbaren Zahlungsmittel an den VendaAutomaten möglich. Die Bezahlung von VendaTickets, die auf Kredit-, Debitkarten (physisch oder auf Smartphone/-watch) oder VendaPrepaid referenziert werden, erfolgen mit dem jeweiligen Referenzmedium.
Die Bezahlung mit SwissPass mobil ist nicht möglich.
4. Kontrolle
Die Datenträger sind jederzeit auf Verlangen bei der Kontrolle vorzuweisen. Bei VendaTickets, die auf SwissPass mobil oder mobilen Kreditkartenlösungen referenziert sind, ist jederzeit sicherzustellen, dass die entsprechenden Devices funktionieren (Online-Verbindung und genügend Akkuladung vorhanden). Können VendaTickets, die auf mobilen Datenträger referenziert sind, bei einer Kontrolle nicht erkannt werden, weil z.B. das Gerät mangels genügender Akkuladung nicht mehr funktioniert, so gelten die Reisenden als "Reisende ohne gültigen Fahrausweis" gemäss T600.5.
5. Erstattungen
Erstattungen von VendaTickets können an bedienten Verkaufsstellen mit elektronischem Verkaufsgerät von Chur Bus, RhB und Engadin Bus im Einzugsgebiet vom Tarifverbund Transreno, im Verbund Davos und im Tarifverbund engadin mobil gegen Vorlage der Kaufquittung und des Zahlmediums, welches für den Kauf des zu erstattenden VendaTickets verwendet wurde, beantragt werden. Es gelten die Rückerstattungsbedingungen gemäss T600.9.
6. Datenschutz
Der Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre ist den Transportunternehmen, welche das Vertriebssystem Venda betreiben, ein wichtiges Anliegen. Sämtliche VendaTickets des Einzelreiseverkehrs sind unpersonalisiert referenziert. Eine gesetzeskonforme Bearbeitung Ihrer Personendaten nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechts wird sichergestellt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf swisspass.ch/datenschutz sowie in der Datenschutzerklärung auf invia.ch und der verkaufenden TU.
7. Anwendbare Recht und Gerichtsstand
Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmungen untersteht die Beziehung zwischen den Transportunternehmen, welche VendaAutomaten betreiben und der Verbünde sowie dem Nutzer ausschliesslich schweizerischen Rechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand, Erfüllungsort sowie Betreibungsort, Letzterer nur für Personen mit Domizil im Ausland, ist, soweit zwingende Normen nicht eine andere Regelung vorsehen, Chur.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
8. Fragen und Support
Für Fragen und technische Störungen im Rahmen der Nutzung des Verkaufssystems Venda kann sich der Nutzer an die Verkaufsstellen und Contact Center der beteiligten Transportunternehmen Chur Bus, RhB, Postauto, Verkehrsbetrieb Davos und Engadin Bus wenden. Die Bus und Service AG ist verantwortlich für die Betriebsorganisation und unterstützt die beteiligten Transportunternehmen bei technischen Störungen.
Bus und Service AG
Commercialstrasse 20
7000 Chur